Die Rechnung über die Teilnahmegebühr an dem oben genannten Seminar muss zwingend mit der angegebenen Umsatzsteuer erstellt werden (die Rechtsgrundlage hierzu entnimmst Du bitte der beiliegenden Übersicht).
An dieser Stelle weisen wir ergänzend darauf hin, dass die Jürgen Höller Academy GmbH unter eine Sonderregelung fällt und es sich bei den Leistungen der Jürgen Höller Academy GmbH um „kulturelle, künstlerische, unterrichtende, wissenschaftliche, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen“ handelt, so dass wir bei diesem Seminar die Umsatzsteuer in dem Land abführen müssen, in dem das Seminar stattfindet.
Seit dem 01.01.2011 greift übrigens zusätzlich die Bestimmung, die die Einräumung der Eintrittsberechtigung dieser Leistungen regelt. Da das Seminar „öffentlich“ und für jeden Interessenten allgemein zugänglich ist, was konkret bedeutet, dass Du unsere Referenten nicht für Dich, Deine Kunden, Dein Unternehmen und oder Deine Mitarbeiter/innen exklusiv gebucht hast, sondern unsere Referenten ein Seminar abhalten, das wirklich jeder besuchen darf.
Seminare und Schulungen werden in der Regel als Dienstleistungen betrachtet. Nach den meisten nationalen Steuervorschriften fällt hierbei nicht die Reverse-Charge-Regelung an. Es ist in der Verantwortung des leistenden Unternehmens, die Umsatzsteuer für die erbrachte Dienstleistung ordnungsgemäß auszuweisen und abzuführen.
Über entsprechende Erstattungsverfahren kann die bezahlte Umsatzsteuer übrigens wieder geltend gemacht werden. Dies erledigt sicherlich Deine Steuerberatung für Dich.
Wir bitten um Dein Verständnis, dass wir Dir aufgrund des oben genannten Sachverhaltes keine neue Rechnung zukommen lassen können und hoffen Dir mit diesen Angaben Sicherheit verschafft zu haben.